AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftung:

1.0 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer führt den Auftrag im Interesse des Auftraggebers mit der verkehrsüblichen Sorgfalt gegen Bezahlung des im Angebot vom Auftraggeber akzeptierten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird. Der Auftragnehmer kann zur Durchführung des Auftrages weitere Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages heranziehen.

2.0 Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Auftragnehmers nicht verrechenbar.

3.0 Erstattung von Umzugskosten

Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Kostenübernahme hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Kostenvergütung direkt an den Auftragnehmer auszuzahlen.

4.0 Haftungsvereinbarung / Transportversicherung / Höchstbetrag

Bei Übernahme des Umzugsgutes ist die gesetzliche Grundhaftung wegen Verlust oder Beschädigung auf € 620,00 pro qm3 Laderaum begrenzt! Die Berechnungsgrundlage bei Schadenersatz ist der Zeitwert vom aktuellen Marktwert des Objekts!

Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf die Möglichkeit hin, gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts / Versicherungsprämie, das Umzugsgut über die gesetzliche Haftung hinaus, versichern lassen zu können.

4.1. Sicherung besonders empfindlicher Güter und Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Küchengeräten, Radio- HiFi- und TV-Geräten, EDV-Anlagen oder auch medizinischen Gerätschaften fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.

4.2. Haftungsausschluß

Der Auftragnehmer ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder Beschädigung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Auftragnehmer selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. Für Inhalte, Güter und Objekte nebst Mengen, die der Auftraggeber in Eigenarbeit ein-sowie ausgepackt hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung! Bei Sicherung, Verladung, Beförderung oder Entladung, von nicht vom Auftragnehmer verpackten Umzugsgütern, durch den Auftraggeber, entfällt jegliche Haftung.

Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall bei der Beförderung von Glas, Leuchtmitteln, Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Urkunden oder wertvollen Sammlungen aller Art.

5.0 Schadensanzeige

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Umzugs-/Lagergut unmittelbar nach Ablieferung über Beschädigung oder Verlust zu untersuchen und eine Schadenanzeige bzw. -protokoll beim Auftragnehmer sofort auf dem zu unterzeichneten Tagesprotokoll / Arbeitsschein zu vermerken. Eine spätere Reklamation ist nicht möglich.

6.0 Lagerung

Für Einlagerungen gelten ergänzende Bestimmungen:

Die Güter und Mengen müssen vom Lagerleiter gesichtet werden! Das Einlagern von feuer-oder explosionsgefährlichen, strahlenden, zur selbstentzündungsneigenden, giftigen, ätzenden, übelriechenden oder sonstigen gefährlichen Schadstoff-Gütern ist nicht gestattet! Diese Güter werden aussortiert und nicht eingelagert! Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die mit seinen Lagergütern verbunden sind! Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter und Mengen erstellt und eine Nummerierung angebracht. Eine Lagerliste wird erstellt, die vom Auftraggeber gegengezeichnet wird. Eine Kopie wird dem Auftraggeber ausgehändigt! Teilauslagerungen sind nicht vorgesehen.

6.1. Einlagerung / Zahlung / Verzug / Pfandrecht

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Einlagerung per Pfand bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder nach gesetzlichem Zeitraum zu veräußern bzw. auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen! Die erlangten Einnahmen aus dem Sonderverkauf oder die Zusatzkosten der Entsorgung werden dem Kundenkonto an-bzw. gegengerechnet!

6.2. Lagerbegehung / Sichtung / Bearbeitung

Die Einlagerung erfolgt in einem Gemeinschaftslager mit Lagernummer. Eine Begehung oder Sichtung des Einlagerungsgutes ist nach erfolgter Einlagerung nicht vorgesehen! Eine Bearbeitung der Güter ist nach Terminabsprache gegen eine Kostenpauschale (Tagesgebühr) möglich! Zur abschließenden Sicherung des Einlagerungsgutes wird eine Handlingspauschale von € 25,00 pro m2-Lagerfläche berechnet.

6.3. Archiv-Einlagerung mit Zugangsmöglichkeiten / Kosten

Der Zugang zum Archiv ist nur nach Terminabsprache möglich. Die Einzel-Person muss vorher benannt werden. Pro Zugang wird eine Tagesgebühr von € 10,00 fällig. Zugangskosten und evtl. Handlingskosten werden gesondert berechnet.

7.0 Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Arbeiter, hat der Auftragnehmer nicht zu verantworten.

8.0 Nachprüfung durch den Auftraggeber

Bei Abholung des Umzugs-/Lagergutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

9.0 Preise, Berechnung, Vergütung und Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Angebotspreis wird nach einer Besichtigung und Schätzung bemessen. Der später zur Abrechnung kommende Leistungsumfang, wird per Arbeitsschein nur nach tatsächlichen Einsatzzeiten von Arbeitskräften und Fahrzeugen – zuzüglich An-und Abfahrt – und dem gesamten Transport-und Sicherungs-Materialaufwand, abgerechnet. Der Stundensatz der Arbeitskolonne zählt für jede angefangene Arbeitsstunde.

Eine Anzahlung bzw. Abschlagszahlung (AZ) wird 14 Tage vor Umzug/Transport/Auftrag fällig. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Beladung fällig und in bar (€uro) zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Umzugsgut zu sichern und auf Kosten des Auftraggebers als Pfand einzulagern. (siehe § 419f HGB)

10.0 Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Eine Vertragskündigung bedarf der Schriftform! Bei Kündigung des Vertrages werden Rücktrittszahlungen fällig: bis 7 Tage vor Auftragstermin 50% des Gesamt-Angebots-Brutto-Preises / ab dem 6. Tag ist keine Kündigung mehr möglich: 100% des Betrages sind fällig!

11.0 Gerichtsstand

Bei Rechtstreitigkeiten aufgrund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Auftrag zusammenhängen, ist das Amtsgericht Ludwigsburg zuständig.

12.0 Rechtsstand

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder sollten sich Lücken ergeben, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen. Im übrigen gilt das Deutsche Bürgerliche Gesetz.